1. Geltungsbereich Für den Geschäftsverkehr zwischen der IT-ONBASE GMBH und dem Kunden sind die nachstehenden Bedingungen gültig. Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten diese AGB als akzeptiert. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, soweit wir diese schriftlich bestätigen. Wenn kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäfts hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz der IT-ONBASE GMBH.
2. Lieferumfang Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind die vereinbarten Leistungen gemäss Auftragsbestätigung massgebend. Erfolgt eine Lieferung ohne Auftragsbestätigung, ist die Rechnung massgebend. Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung bleiben vorbehalten, sofern die Geräte mindestens die gleichen Funktionen erfüllen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits gelieferten Geräten, auch von Teillieferungen vorzunehmen. Software wird in der gültigen Version geliefert.
3. Leistungen 3.1 Hardware- und Softwarelieferungen 3.1.1 Vertragsgegenstand IT-ONBASE GMBH verkauft dem Kunden die im Einzelvertrag oder der Onlinebestellung bezeichneten Hardwareprodukte.
3.1.2 Lieferung Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf ihn über. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Begehren des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
3.1.2.1 Annahmeverzug Wir sind berechtigt, für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns zu diesem Zwecke auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat uns der Kunde als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis durch uns pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, mindestens jedoch sFr. 50.— zu bezahlen. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm durch uns gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 50 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
3.1.3 Reklamationen Reklamationen sind schriftlich innert 8 Tagen nach Ankunft der Waren anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
3.1.4 Preise Infolge der Schwankungen des US-Dollar und Euro Kurses sind die in unseren gedruckten und elektronischen Medien aufgeführten Preise nur Richtpreise. Wir werden Ihnen stets die jeweilig bestmöglichen Preise anbieten. Verbindlich sind deshalb ausschliesslich die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise. Alle in unserem Katalog und unserem Preislisten angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ab Werk, exklusive MwSt., Verpackung, Transport und Versicherung. Wir behalten uns vor nur gegen Vorauskasse zu liefern.
3.1.5 Garantie Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferten Hardwareprodukte unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate und beginnt mit Auslieferung der Hardwareprodukte an den Kunden. Die Gewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus den Herstellerbedingungen. Gegenüber IT-ONBASE GMBH bestehen diese Gewährleistungsrechte ausschliesslich darin, dass IT-ONBASE GMBH die Gewährleistungsrechte gemäss Herstellerbedingungen gegenüber dem Hersteller/Lieferanten einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt IT-ONBASE GMBH die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab. Andere Gewährleistungsansprüche gegenüber IT-ONBASE GMBH werden wegbedungen. Erfüllungsort für alle Garantieansprüche ist unser Firmensitz. Verschleissteile und Verbrauchsmaterial wie Toner, Batterien etc. sind vom Kunden in jedem Fall auf eigene Kosten zu ersetzen.
3.2 Dienstleistungen 3.2.1 Vertragsgegenstand IT-ONBASE GMBH erbringt EDV-Dienstleistungen wie Installation von Hardware und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Rollouts, Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Personalverleih, Unterstützung bei der Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Schulung sowie Support des Kunden. Die von IT-ONBASE GMBH jeweils zu erbringenden Dienstleistungen werden im Einzelvertrag beschrieben.
3.2.2 Systemintegration IT-ONBASE GMBH übernimmt die Verantwortung für die Systemintegration nur, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich erwähnt wird. Die Übernahme dieser Verantwortung setzt voraus, dass der Kunde seine Anforderungen vorgängig spezifiziert. Übernimmt IT-ONBASE GMBH keine Verantwortung für die Systemintegration, so liefert IT-ONBASE GMBH auf „Material und Zeit“ Basis und der Kauf von Hardware, die Lizenzierung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen werden als voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet.
3.2.3 Erfüllungsort Dienstleistungen werden nach Wahl von IT-ONBASE GMBH entweder am Firmensitz oder beim Kunden erbracht.
3.2.4 Zahlungskonditionen Dienstleistungen werden von IT-ONBASE GMBH nach Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen erbracht. Sie werden monatlich in Rechnung gestellt, sofern im Einzelvertrag nicht ein anderer Zahlungsmodus vorgesehen ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wird ebenso wie Spesen zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung gestellt.
3.2.5 Gewährleistung Bei jeder Dienstleistung berücksichtigt IT-ONBASE GMBH ihre Kenntnisse und Erfahrungen sowie die allgemein anerkannten technisch-wissenschaftlichen Grundsätze der Informatik und wendet die entsprechende Sorgfalt an. Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet IT-ONBASE GMBH, dass das Arbeitsresultat im Zeitpunkt der Übergabe den Spezifikationen entspricht, wie sie im Einzelvertrag definiert wurden. Mängel hat der Kunde IT-ONBASE GMBH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate nach Abnahme durch den Kunden. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung durch IT-ONBASE GMBH. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Bei einer Systemintegration beginnt die Gewährleistungsfrist für sämtliche Produkte mit der Abnahme des Systems. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die Absätze 1 und 2 hiervor.
3.3 Betrieb und Unterhalt 3.3.1 Vertragsgegenstand IT-ONBASE GMBH erbringt gegenüber dem Kunden Serviceleistungen, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der betreuten Komponenten unter normalen Benutzungsvoraussetzungen bezwecken. Die Serviceleistungen von IT-ONBASE GMBH werden im Folgenden allgemein umschrieben und im Einzelvertrag unter Bezugnahme auf diese Vertragsbedingungen spezifiziert. Sie beziehen sich ausschliesslich auf die ebenfalls im Einzelvertrag bezeichneten Komponenten.
3.3.2 Voraussetzungen beim Kunden Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche Daten und Programme zu sichern, bevor die Geräte bzw. Geräte-teile zur Reparatur übergeben werden. Das Sichern und Wiedereinlesen von Daten des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und gegen Verrechnung nach Aufwand.
3.3.3 Standard Leistungen 3.3.3.1 Wartungsbereitschaft IT-ONBASE GMBH stellt das Know-how und die technischen Ressourcen bereit, um die Vertragsprodukte während der gesamten Vertragsdauer warten und unterstützen zu können.
3.3.3.2 Hotline IT-ONBASE GMBH unterhält eine Support Hotline, welches dem Kunden beim Auftreten von Störungen als erste Anlaufstelle dient.
3.3.3.3 Störungsbehebung Beim Auftreten von Störungen leitet IT-ONBASE GMBH durch Fernunterstützung oder Unterstützung vor Ort die erforderlichen Massnahmen zur Störungsbehebung ein. Diese dienen der Diagnose der Störung, der Definition der geeigneten Lösung sowie der Störungsbehebung selbst. Es wird dabei wie folgt vorgegangen: • Fernunterstützung: Beim Auftreten von Störungen wird in erster Linie versucht, die Störung mittels Fernunterstützung zu beheben. Steht ein System für den Fernzugriff nicht zur Verfügung oder kann die Störung nicht via Telefonsupport innert nützlicher Frist behoben werden, ist eine Unterstützung vor Ort notwendig. • Unterstützung vor Ort: Lassen sich Störungen nicht über die Fernunterstützung oder per Telefon beheben, erfolgt eine Unterstützung vor Ort. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der dadurch verursachte Aufwand durch die Wartungsgebühr nicht abgegolten und wird gesondert in Rechnung gestellt.
4. Zusatzleistungen 4.1 Störungsverwaltung (Triage) IT-ONBASE GMBH und der Kunde können vereinbaren, dass IT-ONBASE GMBH auch solche Störungsmeldungen annimmt, welche nicht die gewarteten Komponenten betreffen. Solche Störungen werden von IT-ONBASE GMBH dem zuständigen Anbieter zur Bearbeitung weitergeleitet und IT-ONBASE GMBH überwacht den Vollzug der Störungsbehebung.
4.2 Ersatzteilhaltung (Spare Parts) IT-ONBASE GMBH und der Kunde können vereinbaren, dass IT-ONBASE GMBH auch solche Störungsmeldungen annimmt, welche nicht die gewarteten Komponenten betreffen. Solche Störungen werden von IT-ONBASE GMBH dem zuständigen Anbieter zur Bearbeitung weitergeleitet und IT-ONBASE GMBH überwacht den Vollzug der Störungsbehebung.
4.3 Systemüberwachung IT-ONBASE GMBH überwacht auf besonderen Auftrag den laufenden Betrieb der Vertragsprodukte im Hinblick auf eine frühzeitige Erkennung von Störungen.
4.4 Update- und Patchmanagement IT-ONBASE GMBH übernimmt auf besonderen Auftrag das Update- und Patchmanagement von Software. In diesem Rahmen liefert und installiert IT-ONBASE GMBH in Absprache mit dem Kunden die vom Hersteller standardmässig und ohne zusätzliche Kosten gelieferten Software Updates und Patches für Vertragsprodukte. Überdies führt IT-ONBASE GMBH eine Aufstellung der beim Kunden installierten Software, soweit es sich um Vertragsprodukte handelt. Verlangt der Hersteller für die Lieferung von Software Updates eine zusätzliche Entschädigung, so hat der Kunde diese Software auf eigene Kosten zu beschaffen.
4.5 Anwendersupport (First-Level) IT-ONBASE GMBH und der Kunde können vereinbaren, dass IT-ONBASE GMBH auch den Anwendersupport im Sinne eines First Level Supports gewährleistet. Die zu unterstützenden Anwendungen und Komponenten sind im Einzelvertrag nach Produkt, Version und Sprache genau zu spezifizieren.
4.6 Qualitätssicherung Auf besonderen Auftrag überwacht IT-ONBASE GMBH die Qualität der Störungsbehebung. Dabei werden je nach Vereinbarung die folgenden Hilfsmittel eingesetzt: • Trouble-Tickets: Erfassung der Merkmale „Call Status Feedback“, „Art der Störungsbehebung“ und „Störungsbehebungszeit“ je Störungsfall • Quartalsberichte: regelmässige Berichterstattung über die Störungsbehebung • Qualitätsreporting: Berichte auf besondere Anfrage • Qualitätsreview: Beurteilung der Qualität der Störungsbehebung durch den Betriebsausschuss
4.7 Störungsbehebung im besonderen Die von IT-ONBASE GMBH unterstützten Komponenten werden in der Regel von Dritten hergestellt. Die Serviceleistungen von IT-ONBASE GMBH beim Auftreten von Störungen bestehen deshalb in der Koordination der Störungsbehebung mit den Herstellern oder Lieferanten dieser Komponenten. Dabei geht IT-ONBASE GMBH wie folgt vor: • In einem ersten Schritt versucht IT-ONBASE GMBH die Störung selber zu beheben, sofern dies mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und aufgrund des vereinbarten Service Levels möglich ist. • Gelingt dies nicht oder ist eine Störungsbehebung durch IT-ONBASE GMBH von vornherein nicht angezeigt, schaltet IT-ONBASE GMBH den Servicedienst des Herstellers ein. Bei Komponenten, für welche die vom Hersteller/ Lieferanten gewährte Garantiezeit noch läuft, macht IT-ONBASE GMBH beim Auftreten von Störungen die vom Hersteller/Lieferanten gewährten Garantierechte gegenüber diesem geltend. Für den Erfolg der Störungsbehebung oder der Garantieleistungen des Herstellers/Lieferanten übernimmt IT-ONBASE GMBH keine Verantwortung.
4.8 Unterstützte Komponenten Die von IT-ONBASE GMBH erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, so kann IT-ONBASE GMBH vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils das aktuellste, vom Hersteller gelieferte Release einsetzt und bei Erscheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann IT-ONBASE GMBH die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereit hält. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann IT-ONBASE GMBH für die betroffenen Komponenten die Serviceleistungen nach einer Vorankündigung von einem Monat jederzeit einstellen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übrigen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.
4.9 Anpassungen des Leistungsumfangs IT-ONBASE GMBH behält sich vor, Serviceleistungen einseitig neuen technologischen Erkenntnissen und Bedürfnissen anzupassen. Solche Änderungen werden dem Kunden jeweils einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
4.10 Bereitschaftsgrade IT-ONBASE GMBH unterscheidet die folgenden Bereitschaftsgrade: Bereitschaftszeit Die Bereitschaftszeit dauert Montag bis Freitag 08.00- 12.00 und 13.00-17.00 Uhr, exklusive allgemeine Feiertage. Während der Bereitschaftszeit stehen grundsätzlich sämtliche von IT-ONBASE GMBH unterhaltenen Ressourcen zur Verfügung. Pikettdienst Während den im Einzelvertrag festgehaltenen Pikettzeiten unterhält IT-ONBASE GMBH eine Notfallorganisation, welche auf die Behebung wesentlicher Betriebsstörungen ausgelegt ist. Können Arbeiten während der Bereitschaftszeit nicht beendet werden, so werden sie zu Beginn des nächsten Arbeitstages wieder aufgenommen. Erachtet der Servicemitarbeiter von IT-ONBASE GMBH es als sinnvoll oder wird das vom Kunden verlangt, so können begonnene Arbeiten unter Verrechnung eines Zuschlags über das Ende der Bereitschaftszeit hinaus fortgesetzt werden.
4.11 Reaktions- und Störungsbehebungszeit Die Reaktionszeiten werden in den Einzelverträgen festgehalten und gelten grundsätzlich nur innerhalb der vereinbarten Bereitschaftszeit. Störungsbehebungszeiten werden nur auf besondere Vereinbarung im Einzelvertrag gewährt. Die Zeit für die Wiederherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet.
4.12 Pauschale Gebühr Als Entschädigung für die Serviceleistungen gemäss Ziffer 2 bezahlt der Kunde IT-ONBASE GMBH die im Einzelvertrag bezeichnete pauschale Vergütung jährlich im Voraus, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres. Der Kunde kann sich im Rahmen eines Service Abonnements verbindlich verpflichten, gegen Vorauszahlung eine bestimmte Anzahl Supportstunden zu beziehen. Das Service Abonnement wird nach Bestellung in Rechnung gestellt. Nicht bezogene Supportstunden verfallen innerhalb von 2 Jahren seit der Bestellung sowie im Fall einer Kündigung des Systemwartungsvertrages durch den Kunden. Dem Kunden steht es jedoch frei, sich die vom Verfall betroffenen Vorauszahlungen auf den Bezug anderer Leistungen von IT-ONBASE GMBH anrechnen zu lassen, sofern er dies unverzüglich erklärt und sofern diese Leistungen von IT-ONBASE GMBH innerhalb von 30 Tagen nach Verfall der Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden können.
4.13 Drittkosten Muss IT-ONBASE GMBH bei der Erbringung ihrer Leistungen die Unterstützung Dritter (Hersteller etc.) in Anspruch nehmen, weil für die Störungsbehebung Eingriffe oder Ersatzteile notwendig sind, welche über das vereinbarte Service Level Agreement hinaus gehen, so können daraus resultierende Kosten als Drittkosten in Rechnung gestellt werden.
4.14 Gewährleistung IT-ONBASE GMBH verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der Serviceleistungen. IT-ONBASE GMBH kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass die Vertragsprodukte ununterbrochen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Hardware- und Softwareprodukten und Daten eingesetzt werden können.
4.15 Vertragsdauer Einzelverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung treten sie auf den 1. desjenigen Monats in Kraft, der auf das Datum der Installation der unterstützten Komponenten beim Kunden folgt. Einzelverträge sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
4.16 Folgen der Vertragsbeendigung Mit Ablauf des Einzelvertrages endet die Verpflichtung von IT-ONBASE GMBH zur Erbringung von Serviceleistungen. Ersatzteile, welche im Auftrag des Kunden von IT-ONBASE GMBH erworben und aufbewahrt wurden, müssen vom Kunden zum Restwert übernommen werden. Der Restwert wird dabei auf der Basis einer linearen Amortisationszeit von 36 Monaten und einer Verzinsung von 7% pro Jahr berechnet.
5. Internet Services (Hosting, Housing, ASP) 5.1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IT-ONBASE GMBH ist die Entwicklung, der Betrieb und die Bereitstellung von Infrastruktur, Internet-Software-Produkten/Modulen, Webservices und Webanwendungen für den Kunden sowie alle zugehörigen Angebote und Dienstleistungen von IT-ONBASE GMBH im Bereich Web-Design, Web-Hosting, Web-Advertising und E-Business-Consulting. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit sie von diesen ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt werden
5.2 Rechte und Pflichten von IT-onBase GmbH i. Der Umfang und der Inhalt der Dienstleistungen und Lieferungen von IT-ONBASE GMBH richtet sich nach den Bedingungen der bestellten Leistungspakete, welche in einem gesondert abzuschliessenden Einzelvertrag mit dem Kunden abschliessend beschrieben werden. IT-ONBASE GMBH kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. ii. Auf Wunsch und Rechnung des Kunden erwirbt IT-ONBASE GMBH einen Internet-Domain-Namen und platziert kundenspezifische Werbung in anderen Online- und Offline-Medien (inkl. Eintragung in Suchportalen, Branchenkatalogen und Firmen-Directories). Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains und dem Media-Buying wird IT-ONBASE GMBH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation lediglich als Vermittler tätig. IT-ONBASE GMBH hat auf die Domain-Vergabe und Werbe-Schaltung keinen Einfluss. IT-ONBASE GMBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains oder Werbeformen überhaupt zugeteilt bzw. publiziert werden und/oder zugeteilte Domains bzw. publizierte Werbeformen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. iii. Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing (ASP) und Webhosting, kann IT-ONBASE GMBH die Dienstleistung aus sachlichen Gründen jederzeit anpassen. Änderungen der Dienstleistung treten mit Informierung des Kunden per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel in Kraft. Die Kunden stimmen der jeweils geltenden Fassung durch den Gebrauch der Dienstleistung zu. iv. Die Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sowie der Zeitpunkt für die Erbringung von Dienstleistungen sind im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Die vereinbarten Liefer-und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Unterlieferanten. Auf jeden Fall berechtigt ein Liefer- bzw. Erfüllungsverzug den Kunden nicht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag. v. IT-ONBASE GMBH führt Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen aus, wenn nicht Umstände, die IT-ONBASE GMBH nicht beeinflussen kann, deren Behebung verhindern. IT-ONBASE GMBH erbringt Wartungsarbeiten nach Massgabe der Verfügbarkeit ihres Personals grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag, von 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr, werktags, ausgenommen lokale Feiertage). Weitere Wartungsleistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit können gegen entsprechenden Zuschlag im Einzelvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden. Des Weiteren stellt IT-ONBASE GMBH während den Geschäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher für allfällige Fehlermeldungen und die Fernunterstützung von Mitarbeitern des Kunden. Der genaue Umfang und der Inhalt dieser Supportleistungen ist im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Wenn eine solche Regelung fehlt, beschränkt sich der Support auf die Entgegennahme von Anrufen des Kunden auf eine kostenpflichtige Telefonnummer durch den Kundendienst bzw. die Weiterleitung dieser Anrufe an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fachspezialisten bei IT-ONBASE GMBH. IT-ONBASE GMBH informiert den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind. IT-ONBASE GMBH bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen. IT-ONBASE GMBH kann den Kunden zur Verhütung oder Behebung von Störungen zudem verpflichten, am Kundenstandort Massnahmen zu treffen und den Betrieb seiner Anlage auf seine Kosten zu ändern oder einzustellen, wenn die Störung nicht anders behoben werden kann. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und die Behebung von Störungen durch IT-ONBASE GMBH, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist. vi. IT-ONBASE GMBH ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstössen oder von rechtswidrigen Inhalten ist IT-ONBASE GMBH berechtigt, die Präsenzen auf unbestimmte Zeit zu sperren oder den Vertrag fristlos aufzuheben. IT-ONBASE GMBH wird den Kunden unverzüglich über eine solche Massnahme unterrichten vii. IT-ONBASE GMBH verpflichtet sich während eines laufenden Vertrages, im Rahmen des Webhosting und/oder Datawarehousing auf seiner Infrastruktur gespeicherte Daten des Kunden durch Übergabe von Datenträgern oder durch Überspielen via Netzwerk auszuliefern. Die Kosten dazu hat der Kunde zu tragen.
5.3 Rechte und Pflichten des Kunden i. Rechtswidrige Informationen bzw. Inhalte auf Internet-Seiten des Kunden (insbesondere Gewaltdarstellungen, verbotene Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Herausgeber rechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsverletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen durch elektronische Mitteilungen des Kunden (z.B. sogenanntes "Spamming"-E-Mails) sind untersagt. ii. Im Falle, dass IT-ONBASE GMBH für den Kunden Internet-Domain-Namen erwirbt und/oder registriert bzw. Online- Werbung platziert, sichert der Kunde IT-ONBASE GMBH zu, dass er das Recht zur Verwendung des Domain-Namens bzw. der dafür zugrunde liegenden Marken- und Kennzeichnungsrechte besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe des Domain-Namens zuständig ist. iii. Der Kunde verpflichtet sich, von IT-ONBASE GMBH zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Benutzeridentifikationen und Passwörter streng geheim zu halten und IT-ONBASE GMBH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmässigen Abständen zu ändern. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl. Programme) vor unbefugtem Zugriff und Manipulation durch Dritte. Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.
5.4 Preise und Zahlungsbedingungen i. Die Preise und Entgelte für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag zwischen den Parteien, welche auf den aktuell gültigen Preislisten der IT-ONBASE GMBH basieren. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer. ii. IT-ONBASE GMBH behält sich vor, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Entgelte, Gebühren und Mieten sowie die Stundensätze für Dienstleistungen jederzeit veränderten Kostenfaktoren anzupassen. Allfällige Preiserhöhungen gibt IT-ONBASE GMBH entsprechend rechtzeitig bekannt, dass der Kunde den Vertrag ordentlich vor Inkrafttreten der Preiserhöhung auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und die Fälligkeit werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Fehlt eine solche Regelung, erfolgt die Rechnungsstellung durch IT-ONBASE GMBH jährlich und die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung wird innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei monatlich bezogenen Dienstleistungen, insbesondere bei der Infrastrukturmiete (Webhosting) und dem Application Service Providing, ist die im Einzelvertrag vereinbarte, periodisch zu zahlende Vergütung jeweils im Voraus zu leisten. iii. Der Kunde kann Forderungen gegenüber IT-ONBASE GMBH nur mit Schulden gegenüber IT-ONBASE GMBH verrechnen, wenn IT-ONBASE GMBH die schriftliche Zustimmung erteilt. iv. Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist ohne weitere Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 8 % p.a. zu entrichten. Vorbehalten bleibt die einstweilige Einstellung der Dienstleistung oder der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch IT-ONBASE GMBH.
5.5 Gewährleistung und Haftung i. IT-ONBASE GMBH haftet bis zum Maximalbetrag der vom Kunden gemäss Einzelvertrag geschuldeten Vergütung (bei Mietverträgen bis zu einem Betrag von 6 Monatsraten) für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung, Nichterfüllung bzw. nicht termingerechten Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sofern IT-ONBASE GMBH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jede weitere Haftung von IT-ONBASE GMBH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Kosten eines Produktionsausfalls und Datenverlust sowie auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann IT-ONBASE GMBH nicht verantwortlich gemacht werden. IT-ONBASE GMBH übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen. ii. Der Kunde haftet gegenüber IT-ONBASE GMBH für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind. Insbesondere haftet er vollumfänglich für Schäden, welche durch destruktive Programme und Programmteile (z.B. Viren), die durch den Kunden auf die Infrastruktur von IT-ONBASE GMBH gelangen, verursacht werden.
5.5 Datenschutz, Datenbekanntgabe und Datensicherung i. Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich IT-ONBASE GMBH an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. ii. IT-ONBASE GMBH behält sich das Recht vor, den Kunden anzuhalten, seine Identität in seinem Internetauftritt offenzulegen. iii. IT-ONBASE GMBH kann zwecks Fakturierung und Inkasso sowie zwecks Erbringung der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben und mit Dritten abgleichen. iv. IT-ONBASE GMBH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. IT-ONBASE GMBH bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung ihrer Dienstleistungen zu treffen. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst die Verantwortung. v. Bei sämtlichen Geschäftskontakten zwischen IT-ONBASE GMBH und dem Kunden sind die Parteien zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
5.6 Vertragsdauer und Kündigung i. Der Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. ii. Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing und Webhosting, gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag danach jeweils stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer. Das Recht von IT-ONBASE GMBH auf sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten dabei insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden, der Missbrauch der Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken und die Verletzung der vom Kunden geforderten Mitwirkungspflichten sowie wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist. Im Falle der sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen schuldet der Kunde IT-ONBASE GMBH nebst den aufgelaufenen Gebühren Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, welche IT-ONBASE GMBH als Folge der vorzeitigen Auflösung des Vertrages entstehen.
5.7 Softwareentwicklungen 5.7.1 Projektabwicklung Für die Abwicklung und Realisierung von Software-Projekten setzen wir modernste Methoden und Tools ein. Ferner ist die aktive Mitarbeit des Kunden im Projekt eine wichtige Voraussetzung zum erfolgreichen Gelingen des Vorhabens. Für einen reibungslosen Projektablauf muss kundenseitig ein Projektleiter bestimmt werden, der die fehlenden kundenspezifischen Informationen über das zu realisierende System abklärt und primäre Ansprechperson für die IT-ONBASE GMBH ist.
5.7.2 Urheberrecht Dem Auftraggeber wird sämtlicher Source-Code zur Verfügung gestellt, sofern es sich nicht um Produkte oder Komponenten Dritter handelt. Der Auftraggeber darf diesen Code für Änderungen des eigenen Systems verwenden. Code oder Codeteile sowie daraus erzeugte lauffähige Komponenten dürfen nicht verkauft oder anderweitig genutzt werden. IT-ONBASE GMBH behält sich das Recht vor, das System oder Teile davon kostenlos weiter zu verwenden.
5.7.3 Garantieleistung / Haftung IT-ONBASE GMBH gewährleistet dem Auftraggeber während mindestens 2 Jahren ab Abnahme Supportleistungen. Voraussetzung für diese Gewährleistung ist das Vorhandensein einer unterbrechungsfreien Supportvereinbarung. Mängel sind innert 60 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr ab Abnahme. Für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung des Systems entstehen, wird jede Haftung durch IT-ONBASE GMBH ausdrücklich abgelehnt.
5.8 Lizenzen 5.8.1 Application Service Provider (ASP) Bei der Nutzung von ASP Services der Firma IT-ONBASE GMBH erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte. Dem Kunden stehen die entsprechenden Applikationen im ASP Modell zur Nutzung zur Verfügung solange der entsprechende Service bezahlt und abonniert ist. Bei der Installation und Verwendung von Applikationen welche IT-ONBASE GMBH im Auftrag des Kunden durchführt und selber nicht im ASP-Modell anbieten kann/will, ist der Kunde selber für die korrekte Lizenzierung verantwortlich. IT-ONBASE GMBH lehnt in solchen Fällen jegliche Haftung ab.
5.8.2 Hosting Bei der Inbetriebnahme von Webapplikationen (CMS, ERP, etc.) ist der Kunde selber für die korrekte Lizenzierung verantwortlich. IT-ONBASE GMBH lehnt jegliche Haftung ab.
5.8.3 Housing Bei der Nutzung der Housing-Infrastruktur ist der Kunde selber für die korrekte Lizenzierung verantwortlich. IT-ONBASE GMBH lehnt jegliche Haftung ab.
6. Preise Massgebend sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, exklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Frachtversicherungskosten ab Firmensitz.
7. Zahlungsbedingungen Grundsätzlich sind unsere Produkte und Dienstleistungen per Vorauskasse zu begleichen. Rechnungen sind innert 10 Tagen seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Anders lautende Zahlungsbedingungen können vereinbart werden und sind gültig, sofern sie schriftlich auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung erwähnt sind. Werden Rechnungen, unabhängig von einer allfälligen IT-ONBASE GMBH limite, nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und wir behalten wir uns das Recht vor, 8 % Verzugszins p.a. sowie Bearbeitungsgebühren nachzubelasten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen einzustellen sowie vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von den abgeschlossenen Verträgen und den daraus entstandenen Kosten. Von uns gelieferte Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Käufers einzutragen. Mit Anerkennung dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ab, so dass wir den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen können.
8. Haftung IT-ONBASE GMBH haftet bei Verschulden für Personen- und Sachschäden bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Für Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Bezug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für den Verlust von Daten und Programmen, die bei der Ausführung der Reparaturdienstleistungen oder Wartungsarbeiten gelöscht oder beschädigt werden, wird ausgeschlossen
9. Prospekte, Kataloge, Dokumentation Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind bedingt durch den technischen Fortschritt und daher zulässig.
10. Geheimhaltung Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
11. Informationspflicht des Kunden Der Kunde hat uns spätestens bei Auftragserteilung auf besondere technische Voraussetzungen, sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
12. Export Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.
13. Schlussbestimmungen a. IT-ONBASE GMBH behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen werden den Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innert 30 Tagen, so gelten die Änderungen als angenommen. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet auf der Firmenwebseite publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils aktuellen AGB in Kenntnis zu setzen. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die AGB als akzeptiert. b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Allfällige nichtige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche diesen wirtschaftlich am nächsten kommen, allenfalls unter Anpassung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. c. Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma IT-ONBASE GMBH.
|